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Recht und Gerechtigkeit - Abmahnung - "...mal abmahnen "
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Da internet Veröffentlichungen eine bedrohte Spezies sind - hier eine Kopie des Artikels - Original unter http://www.augsblog.de/2007/04/25/man-kann-ja-ruhig-mal-abmahnen/

Hintergrund: Ein Hamburger Anwalt hatte sich die Internetseiten vorgeknöpft, die zum Thema Adressbuchbetrug berichteten. Und saftig abgemahnt

Man kann ja ruhig mal abmahnen

Der Bundesgerichtshof wird vorerst nicht über die Frage entscheiden, ob und wie Blogbetreiber für ihre Links auf fremde Internetseiten haften. Nicht einmal das Landgericht. Warum nicht? Ganz einfach: Weil ich nicht die Chance zum Prozess bekomme. Der Herr Rechtsanwalt, der vor ein paar Tagen noch behauptete, er könne von mir wegen eines Links auf eine andere Seite 1780,20 Euro fordern, will plötzlich nichts mehr von seinen Forderungen wissen…

Wir erinnern uns: Kurz vor Ostern erhielten ich und noch einige andere Blogbetreiber, darunter Marcel vom Parteibuch, Oliver von fob-marketing.de und Christian von cnmuc.de, Post eines Rechtsanwalts aus Hamburg. Der erklärte, wir hätten auf eine Internetseite verlinkt, auf der seine Mandantin, ein Adressbuch-Verlag aus Seevetal, in falschem Licht dargestellt werde. Das dürften wir nicht. Wir müssten die Links entfernen und außerdem eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.

Als Streitwert nahm der Herr Anwalt einfach mal 100.000 Euro an. Daraus errechne sich eine Gebühr von 1780,20 Euro. Und diese 1780,20 Euro solle ich, bitteschön, bis Ende des Monats auf sein Konto überweisen.

Selbstverständlich habe ich das nicht getan. Stattdessen habe ich Rechtsanwalt Hagen Hild eingeschaltet, einen erfahrenen Experten auf diesem Gebiet. Und meine Standesvertretung, den bayerischen Journalistenverband (BJV). Hagen Hild kam zum Ergebnis, dass die behaupteten Ansprüche des Abmahners überhaupt nicht vorliegen. “Im Interesse der Presse- und Meinungsfreiheit“, so Hild in seinem Brief an den gegnerischen Anwalt, dürften bei der Setzung von Links auf andere Seiten “keine zu strengen Anforderungen gestellt werden“, sofern diese nur den Zugang zu ohnehin allgemein zugänglichen Quellen erleichtern. Genau so sei es in meinem Fall. Sprich: Ich hatte im augsblog über einen bestimmten Fall berichtet und dabei auf eine Seite verlinkt, auf der ebenfalls über diesen Fall berichtet wurde. Wenn dann irgendwo auf dieser verlinkten Seite einer mir völlig unbekannten Firma möglicherweise Unrecht getan wird, könne ich da nun wirklich nichts dafür. Und vor allem liege keine Mitstörerhaftung vor, für die ich zur Kasse gebeten werden könne.

Der bayerische Journalistenverband sah’s ähnlich

Hild setzte dem Abmahner, der für seinen “Serienbrief” (Hild) mal eben - ich muss es nochmal schreiben - 1780,20 Euro forderte, eine Frist bis zum heutigen Mittwoch, auf seine behaupteten Ansprüche zu verzichten. Der BJV, der die Rechtslage ähnlich wie Hild sah, stand ebenfalls auf meiner Seite. Am Freitag sollte im Vorstand über meine rechtliche Vertretung beraten werden. Der bayerische Journalistenverband sieht es nicht gerne, wenn seine Mitglieder durch finanziellen Druck an der Berichterstattung gehindert werden sollen.

Zu einem Prozess wird es nun allerdings nicht kommen. Die Ansprüche würden “nicht länger geltend gemacht“, teilte uns der Abmahner mit Schreiben vom 24. April mit. Seiner Mandantschaft sei nicht an einer langwierigen Auseinandersetzung gelegen, so der Herr Jurist. Zudem sei der Link ja auch von mir entfernt worden. Was stimmt. Und zwar aus dem Grund, dass die verlinkte Seite in der damaligen Form gar nicht mehr erreichbar ist und der Link mittlerweile sinnlos geworden ist.

Der Herr Abmahner geht in seinem Brief ansonsten noch davon aus, dass nun sämtliche “etwaig bestehenden gegenseitigen Ansprüche abgegolten” seien. Was in meinen Augen ungefähr soviel bedeutet wie: “ich bin jetzt still, sei du gefälligst auch still”. Oder auf deutsch: Meine Kosten, die ich aufwänden musste, um seine unberechtigte(!) Forderung abzuwehren, soll ich offensichtlich selbst tragen.

“Ok, war nicht so gemeint”

Und damit sind wir wieder im deutschen Abmahnistan: Da können Rechtsanwälte einfach mal so ein paar Blogbetreiber abmahnen und pro Person einen vierstelligen Betrag fordern. Wehren sich die Betroffenen, heißt es halt: “Ok, war nicht so gemeint. Auf Wiedersehen.” Und die Abgemahnten bleiben auf ihren Kosten sitzen. Sollen sie zumindest. Mal sehen, ob wir das so hinnehmen


 
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